Es Eilt. Wo wegen der Corona-Krise Einnahmen oder Einkommen von heute auf morgen wegbrechen, muss schnell Abhilfe geschaffen werden.
Die Bundesregierung hat deshalb ein weitreichendes Hilfspaket für ganz unterschiedliche Gruppen geschnürt.
Ziel ist, dass jeder seine laufenden Kosten bestreiten könne und dass Selbständige ihr Unternehmen nicht aufgeben müssten. Wer bekommt was?
Die Coronavirus-Pandemie hat Deutschland lahm gelegt! Immer mehr Unternehmen und Selbständige leiden unter den Folgen der Virusverbreitung und benötigen dringend Liquidität.
Themenübersicht:
Sie werden zum Krisenmanager und müssen alles auf den Prüfstand stellen. Überprüfen Sie Ihr Geschäftskonzept, im zweiten Schritt Ihren Liquiditätsbedarf, plausibel und sorgfältig berechnen, dann die Mittel beantragen.
Jede Krise hat auch ihre Chance!
Sprechen Sie mit uns, wir helfen Ihnen gerne! Schnell und kompetent! Und gleichzeitig können wir auch prüfen, welche weiteren Zuschüsse und Fördermöglichkeiten für Sie in Frage kommen.
KONTAKTUnter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit" mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:
Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung behilflich.
Der Bund stellt 40 Milliarden Euro für Klein- und Kleinstunternehmer zur Verfügung stellen. 10 Mrd. sollen direkte Transferleistungen für in Not geratene Solo-Selbstständige sein. Die restlichen 30 Mrd. Euro sollen als Darlehen vergeben werden. Alle Anträge sollen zunächst bewilligt werden, eine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt erst nachträglich.
Höhe des Bundeszuschusses:
Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung behilflich.
Die Agentur für Arbeit zahlt Kurzarbeitergeld, wenn nicht mehr genügend Aufträge vorhanden sind um die Mitarbeiter gemäß ihrer arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit auszulasten. So soll verhindert werden das temporäre Auftragsschwankungen wie in der Coronokrise nicht sofort zur Entlassung der Arbeitnehmer führen.
Berechnet wird das Kurzarbeitergeld nach dem Netto-Entgeltausfall. Die Beschäftigten erhalten grundsätzlich 60 % der Nettoentgeltdifferenz. Lebt ein Kind im Haushalt sind es 67 %. Kurzarbeitergelt ist auf maximal 12 Monate begrenzt.
Vor der Corona-Pandemie wurde der Antrag auf Kurzarbeitergeld nur genehmigt, wenn mindestens ein Drittel der Beschäftigten keine Arbeit mehr hatte. Nun reichen 10 % der Beschäftigten aus (die von einer Kürzung um mind. 10 % des Bruttogehalts betroffen sein müssen), um den Zuschuss zu beantragen. Wichtig ist, dass es sich um eine vorübergehende und nicht vermeidbare Maßnahme handelt. Mit anderen Worten müssen alle anderen Optionen wie Urlaub, Überstundenabbau und Home-Office ausgeschöpft sein.
Kurzarbeitergeld muss bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragt werden.
Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung behilflich.
Im Rahmen der katastrophalen Folgen aus der Corona-Krise für fast alle Unternehmer ist, soweit wie möglich neben Kurzarbeitergeld und Kreditmittel die steuerlichen Entlastungen die Mandanten zu realisieren.
Für jedes Unternehmen (egal welcher Rechtsform) gilt: Die Liquidität der Unternehmen muss gestärkt werden (Liquidität = Zahlungsfähigkeit geht im Moment über alles!). Da müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden.
Dazu gehört:
Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung behilflich.
Das Bundeswirtschaftsministerium fördert ab sofort Beratungen für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Die verbesserten Förderkonditionen für die Inanspruchnahme professioneller Beratungsleistungen gelten befristet bis Ende 2020.
Unternehmer und Selbständige sehen sich mit den negativen Auswirkungen des Covid-19 Virus konfrontiert. Liquiditäts-Engpässe, fehlendes Kapital für Investitionen, Personalprobleme: Für diese Begleiterscheinungen der Corona-Krise hat die Bundesregierung zahlreiche öffentliche Fördermittel in Form von Überbrückungskrediten, Investitionsdarlehen, Bürgschaften und öffentlichen Beteiligungen zur Verfügung gestellt.
Während große Unternehmen oft eigene Finanz-Abteilungen unterhalten, die sich um die Beantragung von Fördermitteln kümmern, brauchen kleinere Unternehmen und Selbständige Hilfe bei der Recherche und der Beantragung staatlicher Hilfen. Doch bei einem persönlichen Kontakt besteht die Sorge, sich dabei oder dem Weg dorthin mit dem Corona-Virus anzustecken. Hinzu kommen u.U. Reisebeschränkungen, Quarantäne-Verordnungen oder schlicht die fehlende Zeit, eine eventuell längere Anreise zu einem kompetenten Fördermittelberater auf sich zu nehmen.
Wir bieten Ihnen daher alle Möglichkeiten eines virtuellen Kontaktes.
Schreiben Sie uns oder rufen an!