Coronavirus:
Staatliche Liquiditätshilfen für Unternehmen und Selbständige

Corona Krise 2020

Es Eilt. Wo wegen der Corona-Krise Einnahmen oder Einkommen von heute auf morgen wegbrechen, muss schnell Abhilfe geschaffen werden.

Die Bundesregierung hat deshalb ein weitreichendes Hilfspaket für ganz unterschiedliche Gruppen geschnürt.

Ziel ist, dass jeder seine laufenden Kosten bestreiten könne und dass Selbständige ihr Unternehmen nicht aufgeben müssten. Wer bekommt was?

Die Coronavirus-Pandemie hat Deutschland lahm gelegt! Immer mehr Unternehmen und Selbständige leiden unter den Folgen der Virusverbreitung und benötigen dringend Liquidität.

Themenübersicht:

Was müssen Sie tun?

Sie werden zum Krisenmanager und müssen alles auf den Prüfstand stellen. Überprüfen Sie Ihr Geschäftskonzept, im zweiten Schritt Ihren Liquiditätsbedarf, plausibel und sorgfältig berechnen, dann die Mittel beantragen

Jede Krise hat auch ihre Chance!

Sprechen Sie mit uns, wir helfen Ihnen gerne! Schnell und kompetent! Und gleichzeitig können wir auch prüfen, welche weiteren Zuschüsse und Fördermöglichkeiten für Sie in Frage kommen.

KONTAKT

KfW-Schnellkredite für den Mittelstand

Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit" mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3 % mit Laufzeit 10 Jahre.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.
  • Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung.
KfW Kredit prüfen

Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung behilflich.

KONTAKT

Corona-Hilfe für Solo-Selbstständige und Einzelunternehmer

Der Bund stellt 40 Milliarden Euro für Klein- und Kleinstunternehmer zur Verfügung stellen. 10 Mrd. sollen direkte Transferleistungen für in Not geratene Solo-Selbstständige sein. Die restlichen 30 Mrd. Euro sollen als Darlehen vergeben werden. Alle Anträge sollen zunächst bewilligt werden, eine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt erst nachträglich.

Höhe des Bundeszuschusses:

  • Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro für 3 Monate (nicht zurückzuzahlen).
  • Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung von bis zu 15.000 Euro für 3 Monate (nicht zurückzuzahlen).
  • Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung von bis zu 25.000 Euro für 3 Monate (nicht zurückzuzahlen).

Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung behilflich.

KONTAKT

Hilfe für Arbeitgeber: Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld

Die Agentur für Arbeit zahlt Kurzarbeitergeld, wenn nicht mehr genügend Aufträge vorhanden sind um die Mitarbeiter gemäß ihrer arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit auszulasten. So soll verhindert werden das temporäre Auftragsschwankungen wie in der Coronokrise nicht sofort zur Entlassung der Arbeitnehmer führen.

Berechnet wird das Kurzarbeitergeld nach dem Netto-Entgeltausfall. Die Beschäftigten erhalten grundsätzlich 60 % der Nettoentgeltdifferenz. Lebt ein Kind im Haushalt sind es 67 %. Kurzarbeitergelt ist auf maximal 12 Monate begrenzt.

Erleichterungen bei der Kurzarbeit in der Coronakrise

Vor der Corona-Pandemie wurde der Antrag auf Kurzarbeitergeld nur genehmigt, wenn mindestens ein Drittel der Beschäftigten keine Arbeit mehr hatte. Nun reichen 10 % der Beschäftigten aus (die von einer Kürzung um mind. 10 % des Bruttogehalts betroffen sein müssen), um den Zuschuss zu beantragen. Wichtig ist, dass es sich um eine vorübergehende und nicht vermeidbare Maßnahme handelt. Mit anderen Worten müssen alle anderen Optionen wie Urlaub, Überstundenabbau und Home-Office ausgeschöpft sein.

Beantragung von Kurzarbeit

Kurzarbeitergeld muss bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragt werden.

Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung behilflich.

KONTAKT

Steuererleichterungen für Selbstständige

Im Rahmen der katastrophalen Folgen aus der Corona-Krise für fast alle Unternehmer ist, soweit wie möglich neben Kurzarbeitergeld und Kreditmittel die steuerlichen Entlastungen die Mandanten zu realisieren.

Für jedes Unternehmen (egal welcher Rechtsform) gilt: Die Liquidität der Unternehmen muss gestärkt werden (Liquidität = Zahlungsfähigkeit geht im Moment über alles!). Da müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden.

Dazu gehört:

  1. Laufende Vorauszahlungen zur Einkommen-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuer (rückwirkend) ab dem I. Quartal 2020 für alle Unternehmen / Unternehmer auf 0 EUR herab zu setzen
  2. Für lfd. USt-Vorauszahlungen müssen jeweils Stundungsanträge gestellt werden, kein Unternehmer soll noch zahlen!
  3. Geleistete USt-Sondervorauszahlungen (1/11 2020) sind umgehend zurück zu fordern

Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung behilflich.

KONTAKT

Welche Kosten entstehen Ihnen durch unsere Tätigkeit?

Das Bundeswirtschaftsministerium fördert ab sofort Beratungen für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Die verbesserten Förderkonditionen für die Inanspruchnahme professioneller Beratungsleistungen gelten befristet bis Ende 2020.

KONTAKT

Virtueller Kontakt

Unternehmer und Selbständige sehen sich mit den negativen Auswirkungen des Covid-19 Virus konfrontiert. Liquiditäts-Engpässe, fehlendes Kapital für Investitionen, Personalprobleme: Für diese Begleiterscheinungen der Corona-Krise hat die Bundesregierung zahlreiche öffentliche Fördermittel in Form von Überbrückungskrediten, Investitionsdarlehen, Bürgschaften und öffentlichen Beteiligungen zur Verfügung gestellt.

Während große Unternehmen oft eigene Finanz-Abteilungen unterhalten, die sich um die Beantragung von Fördermitteln kümmern, brauchen kleinere Unternehmen und Selbständige Hilfe bei der Recherche und der Beantragung staatlicher Hilfen. Doch bei einem persönlichen Kontakt besteht die Sorge, sich dabei oder dem Weg dorthin mit dem Corona-Virus anzustecken. Hinzu kommen u.U. Reisebeschränkungen, Quarantäne-Verordnungen oder schlicht die fehlende Zeit, eine eventuell längere Anreise zu einem kompetenten Fördermittelberater auf sich zu nehmen.

Wir bieten Ihnen daher alle Möglichkeiten eines virtuellen Kontaktes.

Schreiben Sie uns oder rufen an!

  • Telefon: +49-201-822896-0
  • Telefax: +49-201-822896-29
  • FRTG Steuerberatungsgesellschaft Essen mbH
  • Alfredstraße 157, 45131 Essen